Vorsorge
Heimeintritt
Ihre Fragen

Häufige Fragen

1. Meine Enkelkinder sind arbeitstätig. Können Sie mich auch am Abend besuchen?

Es gibt keine festen Besuchszeiten. Ihre Enkelkinder dürfen kommen und gehen, wann sie wollen. Zur Sicherheit sind die Türen ab 20 Uhr geschlossen. Aber es hat eine Klingel am Eingang. Besuche sind immer willkommen.


2. Darf ich meine Möbel und mein Haustier mit ins Heim nehmen?
Ja, es ist sogar erwünscht, dass Sie Ihr Zimmer nach Ihrem Geschmack und Ihren Wünschen einrichten.

Das Halten eigener Haustiere ist in Absprache mit der Bereichsleitung Pflege und Betreuung möglich. Es dürfen der GAG durch die Haltung von Haustieren jedoch kein personeller Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.


3. Wer begleitet mich zum Arzt oder Optiker? Und darf ich meinen Hausarzt behalten?

Bei einem Termin ausserhalb des Heims sind Sie für den Transport und / oder die Begleitperson verantwortlich. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne bei der Organisation. Ihrem Hausarzt müssen Sie nicht untreu werden. Sie haben freie Arztwahl.


4. Ich bin ein gläubiger Mensch. Werden im Haus auch Gottesdienste abgehalten?

Ja, im Haus werden regelmässig römisch-katholische und reformierte Gottesdienste angeboten.


5. Ich sollte dringend zum Coiffeur. Gibt es einen Coiffeur in der Nähe?

Coiffeur und Fusspflege sind im Haus vorhanden. Sie können jederzeit einen Termin vereinbaren.


6. Kann ich als «auswärtige» Person auch einen Platz bekommen? Muss man, wenn man aus einer anderen Gemeinde („Nicht-Genossenschaft-Gemeinde“) kommt, mit einer längeren Wartefrist rechnen?

Die Alterszentren der GAG stehen betagten Einwohnerinnen und Einwohnern mit Wohnsitz in einer der Gäuer Gemeinden oder in der Gemeinde Balsthal zur Verfügung. Sofern es die Platzverhältnisse gestatten, werden auch Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Bezirks Gäu aufgenommen.
Bei Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Solothurn wird eine Kostengutsprache des betreffenden Kantons oder Wohnortes für jene Kosten vorausgesetzt, welche von dem Bewohnenden nicht aufgebracht werden kann.


7. Wie geht das mit der Finanzierung: Kann ich mir das Heim überhaupt leisten?

Auskünfte und Beratung erhalten Sie bei der Pro Senectute oder bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde. Wir raten Ihnen, die Möglichkeiten schon im Vorfeld abzuklären. Unsere Mitarbeitende des Belegungsmanagements helfen Ihnen gerne dabei.

8. Wir sind ein Ehepaar. Können wir zusammen in einem Zimmer wohnen? Und gibt es Wartefristen?

Unsere Zimmer sind hell, geräumig und über 20m2 gross. Darin lässt sich gut zu zweit leben. Es hängt allerdings von der Pflegeintensität und den freien Plätzen ab, ob ein gemeinsamer Eintritt möglich ist. Wir führen eine Warte- und Dringlichkeitsliste. Im Normalfall dauert es mehrere Monate, bis ein Zimmer zur Verfügung steht.


9. Ich kann mir das Leben im Heim noch nicht vorstellen. Kann ich eine zeitlang Probewohnen?

Das ist möglich. Sie erhalten auf Wunsch einen befristeten Vertrag.


10. Ich pflege und betreue meine Eltern, stosse nun aber selber an meine Grenzen. Können meine Eltern bei Ihnen für eine befristete Zeit leben?

Wir können Ihren Eltern ein Ferienzimmer anbieten. Es besteht aber auch die Möglichkeit zu Tagesaufenthalten.


11. Kann ich als Familienangehöriger noch mitreden? Werde ich als Angehöriger in die Entscheide der Pflege miteinbezogen?

Auch wenn jetzt andere Personen die Pflege und Betreuung übernehmen, sind die Angehörigen weiterhin die wichtigsten Bezugspersonen. Sie kennen die Gewohnheiten und Vorlieben am Besten, Sie wissen was den Bewohnenden bedrückt, aufregt oder erfreut. In diesem Sinne sind Sie für uns Betreuende eine wertvolle Hilfe und Unterstützung.
In der Behandlungspflege werden Sie von unseren Fachverantwortlichen gerne informiert.


12. Der Lindenpark liegt direkt an der Hauptstrasse. Ist dieser Standort nicht gefährlich für Bewohnende und Autofahrer?

Der Standort wird als nicht gefährlich beurteilt. Zum einen wird im Rahmen der Landschaftsarchitektur darauf geachtet, dass die Bewohnenden sicher sind. Zum anderen verfügt die Mehrheit der Bewohnenden des geplanten Demenzparks noch über die kognitive Fähigkeit, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.


13. Wenn im Lindenpark durchs Gelände spaziert werden kann, besteht nicht die Gefahr von unverhältnismässigem Verhalten von Kindern und Erwachsenen – im schlimmsten Fall Übergriffen Verrückter?

Es wird sowohl im Rahmen der Architektur als auch der Betreuung der Bewohnenden darauf geachtet, dass es nicht zu Übergriffen kommt. Menschen mit Demenz sind nicht verrückt und neigen nicht zu „Übergriffen“. Menschen mit Demenz lieben den Kontakt zu anderen Menschen, zu Kindern und zu Tieren.

«Mir gefällt es hier sehr gut. Ich werde gut umsorgt und habe alles, was ich brauche. So ist es einfach schön.»
Elisabeth H., Bewohnerin Roggenpark
Spenden

Herzlichen Dank für Ihre Spende!

Die Spenden kommen vollumfänglich unseren Bewohnenden zugute. Sie sind ein Ausdruck Ihres Vertrauens in die Tätigkeit unserer Institution und ein Zeichen der Solidarität mit den älteren Menschen in unserer Gesellschaft.
Verlangen Sie telefonisch 062 200 24 00 einen Einzahlungsschein oder überweisen Sie den Betrag direkt auf unser Konto:

GAG Genossenschaft für Altersbetreuung und Pflege Gäu
Postfinance Spendenkonto
Kontonummer 40-564096-8
IBAN Nr. CH10 0900 0000 4056 4096 8

BIC: POFICHBEXXX



Möchten Sie lieber unseren Mitarbeitenden etwas spenden? Dann können Sie dies mit einer Überweisung auf nachfolgendes Konto tun:


GAG Genossenschaft für Altersbetreuung und Pflege Gäu
Raiffeisenbank Gäu-Bipperamt Spendenkonto
Kontonummer 46-693-8
IBAN Nr. CH16 8080 8001 0844 9803 4
BIC: RAIFCH22

Für Ihre Spende danken wir Ihnen ganz herzlich.   

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